Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.08.1979

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79   

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https://dejure.org/1979,1907
BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79 (https://dejure.org/1979,1907)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - 4 StR 291/79 (https://dejure.org/1979,1907)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79 (https://dejure.org/1979,1907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines Angehörigen nach anfänglicher Zeugnisverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 794
  • MDR 1979, 1040
  • NStZ 1981, 296
  • NStZ 1981, 93
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79
    Das Verbot, Schlüsse aus der befugten Zeugnisverweigerung zu ziehen, gilt auch für den Fall, daß ein Angehöriger nach anfänglicher Zeugnisverweigerung später doch noch aussagt und nunmehr zu prüfen ist, ob seine den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind (im Anschluß an BGHSt 22, 113; vgl. auch BayObLG NJW 1969, 200).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 22, 113) ist anerkannt, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf.

    Denn wenn der Zeuge mit einer solchen Folge rechnen müßte, könnte er von seiner Befugnis nicht unbefangen Gebrauch machen (BGHSt 22, 113, 114).

  • KG, 09.12.1965 - 1 Ss 313/65
    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79
    Einen Schluß zum Nachteil des Angeklagten allein aus der Tatsache der Zeugnisverweigerung zu ziehen, ist dem Gericht deshalb verwehrt (vgl. KG NJW 1966, 605).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

    Aus der Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 383 ZPO dürfen, da die Entscheidung über die Zeugnisverweigerung allein dem Zeugen obliegt, im Rahmen der Beweiswürdigung keine Schlussfolgerungen zum Nachteil einer Partei gezogen werden (vgl. [zu § 52 StPO] BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79, NJW 1980, 794; MünchKomm.ZPO/Damrau, 5. Aufl., § 383 Rn. 21; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 383 Rn. 10).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Dem Gericht ist es grundsätzlich untersagt, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen im Sinne des § 52 StPO Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten zu ziehen (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157 = JR 1981, 432 mit Anm. Hanack).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Eine solche Weigerung hätte später nicht zur Prüfung, ob die den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind, herangezogen werden dürfen (BGH MDR 1979, 1040).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung -

    Auch bei dieser Fallgestaltung wäre der Angehörige in seiner Entschließung, auszusagen oder nicht, beeinträchtigt, wenn er befürchten müßte, daß sein anfängliches Schweigen später in einem bestimmten Sinne aufgefaßt und als für den Angeklagten nachteilig verwertet würde (BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79 - LM § 52 StPO 1975 Nr. 5).
  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 590/88

    Begriff des Handeltreibens; Beweiswürdigung bei berechtigter Zeugnisverweigerung

    Hätte sie zunächst das Zeugnis verweigert, später aber dann doch ausgesagt, so hätte die frühere Weigerung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden dürfen (BGH MDR 1979, 1040; Pelchen in KK StPO 2. Aufl. § 52 Rdn. 45).
  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 609/95

    Verfall von Geldern die dem Angeklagten von einem

    Solches ist unzulässig (BGHSt 22, 113; 34, 324, 327; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Eine anfängliche Weigerung, auszusagen, kann auch später nicht zur Prüfung, ob die den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind, herangezogen werden (BGH MDR 1979, 1040 = JZ 1979, 766; Reichen in KK § 52 Rdn. 45).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91

    Keine Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen zu Lasten des

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 855/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bewertung der Aussageverweigerung

    Dem Zeugen war Gelegenheit zu geben, ohne Angabe von Gründen zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er von diesem Recht Gebrauch machen oder darauf verzichten wollte (vgl. BGH NJW 1980, 794).
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung

    Aus einer etwaigen Aussageverweigerung eines hierzu gemäß § 52 StPO berechtigten Angehörigen dürfen keine dem Angeklagten nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 22, 113; BGH in LM StPO 1975 § 52 Nr. 5 und Nr. 6; BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen

  • BGH, 01.03.1989 - 2 StR 590/88
  • BGH, 16.06.1982 - 3 StR 167/82

    Beruhen des Urteils auf der Aussageverweigerung einer Zeugin

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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1016
BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79 (https://dejure.org/1979,1016)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1979 - 2 StR 465/79 (https://dejure.org/1979,1016)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1979 - 2 StR 465/79 (https://dejure.org/1979,1016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei fehlender Auslieferungsbewilligung - Spezialitätsgrundsatz verbotener Untersuchungshandlungen - Verfahrenshindernis nach Eröffnung des Hauptverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 94
  • NJW 1979, 2483
  • MDR 1979, 1040
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.06.1899 - 1582/99

    Was ist unter dem Ausdrucke "zur Untersuchung ziehen" im Art. 4 des mit der

    Auszug aus BGH, 15.08.1979 - 2 StR 465/79
    Zu dieser Zeit war aber nicht nur eine Verurteilung, sondern die Durchführung des Strafverfahrens gegen den Angeklagten schlechthin unzulässig (RGSt 32, 247, 249).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Anm. Lagodny; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. August 1979 - 2 StR 465/79, BGHSt 29, 94 und BGH, Urteil vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, BGHSt 34, 352).

    (c) Der Beschluss des 2. Strafsenats vom 15. August 1979 in dem Verfahren 2 StR 465/79 (BGHSt 29, 94) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Anm. Lagodny; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. August 1979 - 2 StR 465/79, BGHSt 29, 94 und BGH, Urteil vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, BGHSt 34, 352).

    (c) Der Beschluss des 2. Strafsenats vom 15. August 1979 in dem Verfahren 2 StR 465/79 (BGHSt 29, 94) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    bb) Nach dem von Amts wegen zu beachtenden Grundsatz der Spezialität (Art. 14 Abs. 1 EuAlÜbk; Art. 21 Abs. 1 des spanischen Gesetzes über die Auslieferung vom 21. März 1985; vgl. Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 2. Aufl. 11 S 28 Rdn. 13; 111 1 Rdn. 15) darf der Angeklagte nur wegen der vor der Auslieferung begangenen Taten bestraft werden, für die die Auslieferung bewilligt ist (vgl. BGHSt 22, 307; 29, 94, 95 f.; 31, 51, 52; 34, 352, 353; BGH StV 1987, 6).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07

    Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der

    Er würde zwar ein Verfahrenshindernis begründen (vgl. BGHSt 29, 94, 96; Schomburg/Lagodny, Internat. Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. § 72 IRG Rdnr. 28ff).
  • OLG Dresden, 04.12.2001 - 1 Ss 463/01

    Spezialitätsgrundsatz; Verfahrenshindernis; Heilung

    Denn im vorliegenden Fall bestand das Verfahrenshindernis auch schon bei Erlass des Eröffnungsbeschlusses (und der Anklageerhebung) für die betroffenen beiden Taten, was dessen Unwirksamkeit zur Folge hat (BGHSt 29, 94, 96).

    des Verfahrens beschlossen, da jedenfalls eine kurzfristige Behebbarkeit wegen der mehrmonatigen Dauer des Auslieferungsverfahrens mit Luxemburg und der wegen der Abweichung von BGHSt 29, 94 (96) dann notwendigen Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht zu erwarten wäre.

  • OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung öffentlicher Klage unabhängig von

    Verfahrenshindernisse sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGHSt 29, 94; KK/Pfeiffer StPO 5. Aufl. Einl. Rn. 133; Göhler § 31 Rn. 17).
  • BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82

    Geltung des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung eines Verfolgten an die

    Der Senat hat von Amts wegen geprüft, ob das Verfahren - ungeachtet der Teilrechtskraft des Schuldspruchs - wegen einer Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes des Artikels 16 Abs. 1 Satz 1 des Auslieferungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vom 29. November 1951 (BGBl. II 1953, 152; 1959, 1251)eingestellt werden muß, soweit der Angeklagte wegen Bankrotts, Betrugs und versuchten Betrugs verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 19, 118, 119 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63]; 29, 94) [BGH 15.08.1979 - 2 StR 750/78].
  • OLG Oldenburg, 14.09.1994 - 1 Ws 177/94

    Strafverfolgung; Nachträgliche Bewilligung; Ausländischer Staat; Anklage;

    Der am 3./14. April 1994 erhobenen Anklage stand mithin der Grundsatz der Spezialität entgegen ( Grützner/Pötz-Vogler, 2. Aufl., § 11 IRG, Rn. 37; BGHSt 29, 94, 97 a E; KK-StPO, 3.Aufl., § 207, Rn 16 (Treier); Löwe-Rosenberg, StPO , 24.Aufl., § 207, An 61 (Rieß); Uhlig (Schomburg/ Lagodny/ JRG, 2. Aufl., § 72, Rn 28; Hermes NStZ 1988, 396; ähnlich schon RGSt 32, 247 ff).
  • LG Bielefeld, 25.07.2006 - Qs 323/06

    Verfahrenshindernis bei Verfolgung von einer anderen als der Auslieferung zu

    Wie schon der Wortlaut der Vorschrift nahe legt, wie aber auch durch die höchstrichterliche Besprechung bestätigt worden ist, untersagt der Spezialitätsgrundsatz mithin nicht nur die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Verurteilung wegen der anderen Tat, sondern die Durchführung des Strafverfahrens schlechthin (BGHSt 29, 94, 96), und insbesondere auch die Verhaftung; RGSt 32, 247, 249 führt in diesem Zusammenhang aus: "Nach der Aburteilung derjenigen Straftat, welche zur Auslieferung Anlass gegeben hat, soll dem Ausgelieferten eine Frist - gewährt werden, innerhalb deren es ihm frei stehen soll, das Gebiet des Staates zu verlassen, an weichen er ausgeliefert wurde.
  • BGH, 30.08.1985 - 3 StR 201/85

    Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz

    Das sich aus dem Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz ergebende Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 29, 94, 96) führt zur Teileinstellung des Verfahrens mit der Folge, daß auch die vom Landgericht gebildete Gesamtfreiheitsstrafe keinen Bestand hat.
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